Droht einem demenzkranken Mieter durch eine Kündigung eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, kann dies dazu führen, dass das Mietverhältnis trotz wirksamer Kündigung auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden muss.
Ein älteres Ehepaar mit einer an Demenz erkrankten Dame bewohnte seit über 40 Jahren eine Wohnung in Berlin. Das Paar erhielt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Diese Kündigung war auch wirksam, wie ein hierzu angerufenes Gericht feststellte. Jedoch kann auch bei einer wirksamen Kündigung aus Sicht der bisherigen Mieter ein Härtefall vorliegen, der eine Fortführung des Mietverhältnisses zur Folge hat. Ein solcher Härtefall lag hier vor.
Härtefall genau zu prüfen
Fazit: Das Urteil wirkt sich auf die Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung besonders bei älteren Mietern aus.
Neueste Kommentare